Gruppentraining ab 2. Juni

  02.06.2020
Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erarbeitet (aktualisiert Stand 2. Juni)

Liebe Trainer, Turnierpaare und Mitglieder,
 

das Präsidium hat vergangene Woche, wie bereits kommuniziert, über einen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb auf der Basis der durch die Landesregierung veröffentlichten und ab heute gültigen Regeln [1][2][3][4][5] beraten und folgendes Konzept beschlossen (Aktualisierungen Stand 2. Juni sind markiert):
 

Wichtig: bitte genau lesen!

Ab heute starten wieder die ersten Gruppentrainings. Freies Training und Privatstunden sind weiterhin ausschließlich für Kaderpaare möglich. In den nächsten Tagen testen wir in diesem Zusammenhang ein Buchungssystem, damit alle jederzeit einen Überblick über die tatsächliche Saalbelegung haben.
 

Voraussetzung für den Start einer Gruppe ist eine Gruppeneinteilung durch den Trainer zusammen mit dem jeweiligen Wart (Leistungs- / Breitensport / Jugend), damit sichergestellt ist, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Über das genaue Vorgehen werdet ihr gesondert unterrichtet.
Solltet ihr hierzu keine Nachricht erhalten haben, wendet euch bitte direkt an den zuständigen Wart oder euren Trainer.

Das gute Gelingen des Wiedereinstiegs hängt von der eigenverantwortlichen Mitarbeit jedes Einzelnen ab. Sollte die Wiederaufnahme gut funktionieren, wird das Präsidium gegen Ende der Pfingstferien entscheiden, ob der Trainingsbetrieb auf freies Training und Privatstunden auch für alle anderen ausgeweitet werden kann.
 

Folgende Regeln müssen während des Aufenthalts im TanzSportZentrum jederzeit eingehalten werden:
 

1. Hygiene

a. (Aktualisiert) Die Umkleiden und Duschen sind ab sofort geschlossen. Jeder muss sich bereits zu Hause umziehen. Die Schuhe können direkt im Saal gewechselt werden. Das Foyer ist kein Aufenthalts- oder Umkleidebereich!

b. In den Toiletten stehen Seife und Einweg-Papiertücher bereit sowie im Eingangsbereich ein Spender für Desinfektionsmittel. Diese sind entsprechend den ausgehängten Empfehlungen des RKI zu nutzen.

c. Die Toiletten und Kontaktflächen (Musikanlagen, Türgriffe, Lichtschalter) werden mehrmals wöchentlich gereinigt.

d. (Aktualisiert) Trainingsgeräte (z.B. Ballettstangen) müssen sofort nach jeder Benutzung durch den Nutzer selbst gereinigt werden (mit Seife und Papiertuch). Andere Utensilien wie Gymnastikmatten müssen daher selbst mitgebracht werden und dürfen untereinander nicht getauscht werden.

e. Im TanzSportZentrum besteht keine Maskenpflicht. Beim Betreten und Verlassen des TanzSportZentrums ist das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen.

f. Bei Anzeichen einer Atemwegsinfektion, erhöhter Temperatur, anderen CoVid-19-typischen Symptomen oder Kontakt mit einem bestätigt SARS-CoV2-Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage ist das Betreten des TanzSportZentrums untersagt.
 

2. Abstände

a. Das Tanzsportzentrum darf nur nach bestätigter Anmeldung oder entsprechend der Gruppeneinteilung durch den Trainer betreten werden. Der Aufenthalt außerhalb der zugewiesenen Trainingszeit ist auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Der Aufenthalt von nicht am Training beteiligten Personen ist untersagt, das gilt auch für Eltern. Jeder unnötige Kontakt außerhalb des Trainings ist zu vermeiden.

b. (Aktualisiert) Ein Mindestabstand zwischen allen anwesenden Personen von 1,50 m ist jederzeit einzuhalten. Ausgenommen davon sind nur Angehörige des eigenen Haushalts, in gerader Linie Verwandte, Geschwister, Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften und feste Liebesbeziehungen.
 

3. Säle

a. Die Vorgabe der Landesregierung unterscheidet zwischen Training mit Raumwegen und Training, bei dem der individuelle Standort beibehalten wird.

i. (Aktualisiert) Raumwege: Am Training in Saal 1 dürfen 3 Paare oder Einzelpersonen plus 1 Trainer (z.B. 1 Trainer mit 2 Paaren und einer weiteren Person) teilnehmen. In den Sälen 2 bis 4 dürfen jeweils 4 Paare oder Einzelpersonen plus Trainer (z.B. 1 Trainer mit 2 Paaren und 2 Einzelpersonen) am Training teilnehmen. Als Paar darf nur trainieren, wer die Bedingungen aus Regel 2 b erfüllt.

ii. (Aktualisiert) Stationär: Am Training in Saal 1 dürfen 13 Personen inkl. Trainer teilnehmen. In den Sälen 2 bis 4 dürfen jeweils 18 Personen inkl. Trainer am Training teilnehmen. Alle Anwesenden trainieren dabei einzeln und nicht als Paar.

b. Hochintensive Ausdauerbelastungen sind untersagt.

c. Der Trainingssaal muss jederzeit so gut wie möglich, aber mindestens nach jeder Trainingseinheit ordentlich gelüftet werden (Durchzug mit Kipp- und Dachfenstern, auch Glastüren, aber nicht Notausgänge). Bei geöffneten Fenstern und Türen ist auf den Lärmschutz der Anwohner zu achten. Beim Verlassen des TSZ sind Fenster und Türen wieder zu schließen.
 

4. Gruppentraining

a. Der Trainer öffnet den Teilnehmern seiner Unterrichtseinheit kurz vor Beginn die Tür. Die meisten Schlüsselchips bleiben daher zunächst weiterhin gesperrt. Auch vor der Tür sind die gültigen Abstandsregeln der Corona-Verordnung einzuhalten.

b. (Aktualisiert) Die Trainingszeiten und der Aufbau des Trainings werden sich aufgrund der Abstandsregeln vom Gewohnten unterscheiden. Eine Teilnahme am Training ist nur in Absprache mit dem Trainer oder entsprechend der kommunizierten, festen Gruppeneinteilung möglich. Entsprechend muss jeder, der einmal nicht am Training teilnehmen kann, rechtzeitig beim Trainer absagen, um ggf. anderen die Teilnahme zu ermöglichen. Andernfalls behalten sich die Trainer das Recht vor, einen festen Gruppenplatz bei Bedarf anderweitig zu vergeben.

c. Um ggf. Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, ist es entscheidend, dass alle Anwesenheiten erfasst werden. Dazu führt der Trainer eine Anwesenheitsliste für jede Unterrichtseinheit. Diese muss 4 Wochen lang aufbewahrt werden und jederzeit dem Präsidium oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

d. Der Trainer ist für die Einhaltung der Regeln im Saal verantwortlich.
 

5. Freies Training

Aktuell nur für Kaderpaare möglich!

 

6. Privatstunden

Aktuell nur für Kaderpaare möglich!

 

Euer Präsidium

 

[1] https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200526_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200602.pdf

[2] https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200522_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf

[3] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/wiedereroeffnung-von-sportangeboten-unter-auflagen/

[4] https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200507_SM_CoronaVO_Spitzensport_konsolidierte-Fassung.pdf

[5] https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten+gueltig+ab+2_+Juni