Testpflicht für Individualsport (Update)

  31.05.2021
Inzidenz unter 100. Ausgangssperre aufgehoben. Ab sofort gilt eine Testpflicht für den Individualsport in Gruppen

Liebe Tänzer*innen und Trainer*innen,

weil die 7-Tages-Inzidenz in Stuttgart in den letzten Tagen stabil unter 100 lag, enden ab sofort die Beschränkungen der Bundesnotbremse. An ihre Stelle treten die Regeln der Landesverordnung.

Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr sind in Stuttgart aufgehoben. Aber Vorsicht: an eurem Wohnort oder in einem Landkreis, den ihr auf dem Weg dorthin durchqueren müsst, gilt die Ausgangsbeschränkung ggf. noch (wie z.B. derzeit in Ludwigsburg). Berücksichtigt das bei eurer Trainingsplanung!

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt jenseits der Tanzfläche bestehen.

Für den Kadersport sowie reine Online-Angebote ändert sich darüber hinaus nichts.

Für den Individualsport bedeuten die neuen Regeln, dass ab sofort wieder bis zu 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten im TSZ tanzen können. Kinder bis 13 Jahre aus diesen beiden Haushalten werden bei der Personenzahl nicht mitgezählt. (Liebes-) Paare werden nach wie vor als ein Haushalt gezählt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.

Somit können wieder bis zu 2 Paare gleichzeitig trainieren oder ein Paar kann Privatstunden nehmen.

WICHTIG: AB SOFORT BESTEHT beim Individualsport TESTPFLICHT! Konkret bedeutet das:

Das Tanzsportzentrum darf nur von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind, als genesen gelten oder die einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorweisen können. Das gilt für alle ab 6 Jahre und auch für Trainer oder Eltern!

Vollständige Impfung bedeutet, dass die zweite Impfdosis vor mindestens zwei Wochen verabreicht wurde. Eine Genesung kann durch einen mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alten, positiven PCR-Test nachgewiesen werden. Ein tagesaktueller Schnelltest (nicht Selbsttest!) darf zum Trainingsbeginn maximal 24 Stunden alt sein. Weitere Informationen zu den Kriterien gibt es beim Sozialministerium [3]

Vor dem Training muss eine Bescheinigung über vollständige Impfung oder Genesung oder über einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest an den Tanzsportwart gesendet werden - gern als PDF oder Handy-Foto. Die Impfung oder Genesung muss natürlich nur einmal nachgewiesen werden, das negative Testergebnis jedoch i.d.R. vor jedem Training erneut.

Sollte es nicht möglich sein, die eigentliche Bescheinigung zu senden, kann die Bescheinigung auch in den Präsidiums-Biefkasten eingeworfen werden - dann bitte zusätzlich eine Benachrichtigung per Email versenden!

In jedem Fall muss auf dem Nachweis die Art des Nachweises, das Datum und für welche Person er gilt, ersichtlich sein!

Eine Übersicht über Testzentren z.B. in Stuttgart findet ihr auf den Corona-Informationsseiten der Stadt [4].

[Update 31.05.]

Solange nur maximal 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten (plus deren Kinder unter 14 Jahren) eine Sportstätte nutzen, besteht nach Auffassung des Amts für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart KEINE Testpflicht.

[Update Ende]

Es ist wichtig, dass ihr euch strikt an die Vorgaben zur Testpflicht haltet. Andernfalls müssten wir ernsthafte Konsequenzen in Betracht ziehen.

Ich hoffe, dass ihr euch von den neuen Regeln nicht abschrecken lasst und wieder oder weiterhin fleißig im TSZ die Möglichkeiten zum freien Training und für Privatstunden nutzt!

 

FAQ

Warum sind Kader- und Individualsportler getrennt?
Die Landesregelung erlaubt Individualsport (d.h. also Sport für alle, die keinem Kader angehören) mit begrenzter Personenzahl für die komplette Sportstätte (also nicht pro Saal!). Daher müssen Individualsportler das TSZ immer komplett buchen. Bei Kadersportlern ist die Regelung anders und eine Buchung des kompletten TSZ würde zu viel Ressourcen verschwenden. Daher sind die Zeiten, die von Individualsportlern gebucht werden können und die Zeiten, die von Kaderpaaren gebucht werden können, getrennt.

Warum ist das TSZ so stark ausgebucht?
Für Kaderpaare gelten die linken Spalten ("Saal 1-4") und für andere die rechte Spalte ("Individualsport"). Da nur abwechselnd gebucht werden kann, sind die buchbaren Zeiten in den jeweils anderen Spalten blockiert ("Abo" oder "XXX"). Die Zeiten sind möglichst fair, aber auch unter Berücksichtigung von Gruppentrainings, die parallel zum Training der Kaderpaare, aber nicht parallel zum Individualsport stattfinden können, verteilt. Daher können Kaderpaare z.B. abends dienstags bis donnerstags sowie samstags und Individualsportler an den anderen Abenden (Montag, Freitag, Sonntag) trainieren.

Individualsport: Wie wird die Einhaltung der Personen-/Haushalte-Regel sichergestellt?
Wenn ihr als Nicht-Kaderpaar in der Spalte Individualsport eure Buchung tätigt, achtet bitte darauf, welche Buchung zur selben Zeit ggf. schon existiert. Seid ihr selbst schon aus zwei Haushalten, müsst ihr komplett leere Slots ("+") buchen. Je nach Inzidenzzahl könnt ihr vielleicht gleichzeitig mit anderen, sofern diese ebenfalls aus nur einem Haushalt sind, das TSZ buchen (ihr kennt vielleicht den angezeigten Namen). Sollte hingegen ein unterstrichenes "+" statt eines Namens auftauchen, dann sind bereits zwei Buchungen vorhanden und ihr dürft unabhängig von der Zahl der freien Plätze nicht mehr buchen. Empfehlung: wenn ihr zwei Haushalte seid oder als zweiter Haushalt bucht, dann tragt die maximal mögliche Personenzahl ein, dann eure Namen und füllt die nicht nutzbaren Einträge mit Kommentaren (z.B. "zwei Haushalte") auf. Dadurch ist die Zeit "Belegt" und es kann niemand anderes mehr buchen. Und noch etwas: ihr dürft das TSZ nicht vor Beginn eurer gebuchten Zeit betreten und ihr müsst es spätestens zum Ende dieses Zeitraums verlassen.

Was gilt für Trainer*innen (im Fall von Privatstunden) und Eltern?
Die Regeln zur Anwesenheitsdokumentation gelten auch hier. Beim Individualsport gilt zusätzlich die Begrenzung der Zahl der Personen und Haushalte. Folglich müssen Trainer*innen und Eltern ebenfalls bei der Saalbuchung eingetragen und auch bei der Personen-/Haushalte-Regel berücksichtigt werden.

Ist mein Schlüsselchip freigeschaltet?
Wir haben mit Beginn des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr alle Chips gesperrt und seither auf Anfrage freigeschaltet. Eine spätere Sperrung z.B. anlässlich des zweiten Lockdowns gab es nicht. Sollte der Chip also in der Zwischenzeit funktioniert haben, dann tut er das noch immer.

 

Trainiert alle wieder fleißig und bleibt weiterhin gesund!

Euer Präsidium

[1] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
[2] https://coronavirus.stuttgart.de/
[3] https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz-/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfen/#c123640
[4] https://coronavirus.stuttgart.de/item/show/710382/