Weitere Öffnung ab sofort

  07.06.2020
Aktualisiertes Konzept aufgrund neuer Verordnung

Liebe Trainer, Turnierpaare und Mitglieder,

das Präsidium hat vergangene Woche, wie bereits kommuniziert, ein Konzept für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs beschlossen. Diesen Donnerstag hat die Landesregierung nun eine aktualisierte Fassung der CoronaVO Sportstätten [1] veröffentlicht, die seit dem Wochenende gültig ist. Daraus ergeben sich insbesondere für den Tanzsport Änderungen – die Punkte sind im überarbeiteten Konzept hervorgehoben.

Wichtig: bitte genau lesen!

Ein Training ist nur nach bestätigter Anmeldung oder in Absprache mit dem jeweiligen Trainer möglich. Darüber hinaus gelten strenge Abstandsregeln.

Das gute Gelingen des Wiedereinstiegs hängt von der eigenverantwortlichen Mitarbeit jedes Einzelnen ab.

Folgende Regeln müssen während des Aufenthalts im TanzSportZentrum jederzeit eingehalten werden (Stand 7. Juni):

1. Hygiene

a. Die Umkleiden und Duschen sind ab sofort geschlossen. Jeder muss sich bereits zu Hause umziehen. Die Schuhe können direkt im Saal gewechselt werden. Das Foyer ist kein Aufenthalts- oder Umkleidebereich!

b. In den Toiletten stehen Seife und Einweg-Papiertücher bereit sowie im Eingangsbereich ein Spender für Desinfektionsmittel. Diese sind entsprechend den ausgehängten Empfehlungen des RKI zu nutzen.

c. Die Toiletten und Kontaktflächen (Musikanlagen, Türgriffe, Lichtschalter) werden mehrmals wöchentlich gereinigt.

d. Trainingsgeräte (z.B. Ballettstangen) müssen sofort nach jeder Benutzung durch den Nutzer selbst gereinigt werden (mit Seife / Desinfektionsmittel und Papiertuch). Andere Utensilien wie Gymnastikmatten müssen daher selbst mitgebracht werden und dürfen untereinander nicht getauscht werden.

e. Im TanzSportZentrum besteht keine Maskenpflicht. Beim Betreten und Verlassen des TanzSportZentrums ist das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen.

f. Bei Anzeichen einer Atemwegsinfektion, erhöhter Temperatur, anderen CoVid-19-typischen Symptomen oder Kontakt mit einem bestätigt SARS-CoV2-Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage ist das Betreten des TanzSportZentrums untersagt.

2. Abstände

a. Das Tanzsportzentrum darf nur nach bestätigter Anmeldung oder entsprechend der Gruppeneinteilung durch den Trainer betreten werden. Der Aufenthalt außerhalb der zugewiesenen Trainingszeit ist auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Der Aufenthalt von nicht am Training beteiligten Personen ist untersagt, das gilt auch für Eltern. Jeder unnötige Kontakt außerhalb des Trainings ist zu vermeiden.

b. (Aktualisiert) Ein Mindestabstand zwischen allen anwesenden Personen von 1,50 m ist jederzeit einzuhalten. Ausgenommen davon sind nur Angehörige des eigenen Haushalts, in gerader Linie Verwandte, Geschwister, Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften und feste Tanzpartnerschaften.

c. (Neu) Ein Partnertausch ist nicht zulässig.

3. Säle

a. (Aktualisiert) Die Vorgabe der Landesregierung unterscheidet zwischen Training, bei dem der individuelle Standort beibehalten wird, Training im Tanzsport und Ballett an der Stange.

i. Stationäre Übungen oder Tänze (z.B. Basic/Technik, Kräftigungsübungen auf der Matte, Aufwärmen am Platz u.ä.): Am Training in Saal 1 dürfen 13 Personen inkl. Trainer teilnehmen. In den Sälen 2 bis 4 dürfen jeweils 19 Personen inkl. Trainer am Training teilnehmen. Auch stationäres Tanzen als Paar ist möglich.

ii. Paartanz oder Tanzen, bei dem man sich durch den Raum bewegt: Am Training in Saal 1 dürfen 5 Paare oder Einzelpersonen plus 1 Trainer (z.B. 1 Trainer mit 4 Paaren und einer weiteren Person) teilnehmen. In den Sälen 2 bis 4 dürfen jeweils 7 Paare oder Einzelpersonen plus Trainer (z.B. 1 Trainer mit 5 Paaren und 2 Einzelpersonen) am Training teilnehmen.

iii Ballett an der Stange: Bis zu 10 Personen inkl. Trainer dürfen im Saal trainieren und zusätzlich muss ein Abstand von 2,5 m zwischen allen eingehalten werden.

b. Hochintensive Ausdauerbelastungen sind untersagt.

c. Der Trainingssaal muss jederzeit so gut wie möglich, aber mindestens nach jeder Trainingseinheit ordentlich gelüftet werden (Durchzug mit Kipp- und Dachfenstern, auch Glastüren, aber nicht Notausgänge). Bei geöffneten Fenstern und Türen ist auf den Lärmschutz der Anwohner zu achten. Beim Verlassen des TSZ sind Fenster und Türen wieder zu schließen.

4. Gruppentraining

a. Der Trainer öffnet den Teilnehmern seiner Unterrichtseinheit kurz vor Beginn die Tür. Die meisten Schlüsselchips bleiben daher zunächst weiterhin gesperrt. Auch vor der Tür sind die gültigen Abstandsregeln der Corona-Verordnung einzuhalten.

b. Die Trainingszeiten und der Aufbau des Trainings werden sich aufgrund der Abstandsregeln vom Gewohnten unterscheiden. Eine Teilnahme am Training ist nur in Absprache mit dem Trainer oder entsprechend der kommunizierten, festen Gruppeneinteilung möglich. Entsprechend muss jeder, der einmal nicht am Training teilnehmen kann, rechtzeitig beim Trainer absagen, um ggf. anderen die Teilnahme zu ermöglichen. Andernfalls behalten sich die Trainer das Recht vor, einen festen Gruppenplatz bei Bedarf anderweitig zu vergeben.

c. (Neu) Müssen aufgrund der begrenzten zulässigen Personenzahl pro Unterrichtseinheit Gruppen geteilt werden, ist eine dauerhaft stabile Einteilung anzustreben.

d. Um ggf. Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, ist es entscheidend, dass alle Anwesenheiten erfasst werden. Dazu führt der Trainer eine Anwesenheitsliste für jede Unterrichtseinheit. Diese muss 4 Wochen lang aufbewahrt werden und jederzeit dem Präsidium oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

e. Der Trainer ist für die Einhaltung der Regeln im Saal verantwortlich.

5. Freies Training

(Neu außer für Kaderpaare)

a. Paare melden sich über ein Online-Reservierungssystem für freies Training an. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich und nur mit gültiger Emailadresse möglich. Die Buchungsmöglichkeiten sind in Anzahl und Zeitraum beschränkt. Alle Trainingsteilnehmer müssen angegeben werden. Es gilt das Prinzip "first come, first served". Bei Problemen mit der Buchungsseite an den Sportwart wenden.

b. Es dürfen nur Zeiten reserviert werden, die man auch wahrnehmen möchte. Andernfalls ist eine schnellstmögliche Stornierung erforderlich. Dies dient sowohl der Fairness gegenüber anderen als auch der geforderten Dokumentation der Anwesenheit, so dass eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten bei Bedarf möglich ist.

c. Bzgl. der Freischaltung von Schlüsselchips bitte an einen Vizepräsidenten oder den Sportwart wenden.

d. Abweichend vom beschriebenen Betretungsverbot darf sich bei Minderjährigen eine Betreuungsperson pro Paar im Saal aufhalten, die ebenfalls bei der Reservierung angegeben werden muss.

e. (Neu) Wer allein trainieren möchte, muss den Saal dennoch für zwei Personen reservieren, damit die sich aus der Landesverordnung ergebende Maximalbelegung korrekt berücksichtigt wird.

f. Der Erstbuchende eines Zeitraums ist für die Einhaltung der Regeln im Saal verantwortlich.

6. Privatstunden

(Neu außer für Kaderpaare)

a. Trainer müssen ihre Stunden inkl. Personenzahl ebenfalls im Online-Reservierungssystem eintragen. Sollten die Buchungsbeschränkungen das nicht vollumfänglich zulassen, kann der Sportwart ersatzweise die Saalreservierung durchführen. In jedem Fall müssen die Namen aller Trainingsteilnehmer (ggf. separat) erfasst und 4 Wochen lang aufbewahrt werden, damit eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten gewährleistet ist.

b. Der Trainer ist für die Einhaltung der Regeln im Saal verantwortlich.

7. (Entfällt)

 

Euer Präsidium

[1] https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten