Wiedereinführung der Testpflicht ("GGG")

  15.08.2021
Die GGG-Regel gilt nun unabhängig von der Inzidenz

Gestern hat die Landesregierung eine neue Fassung der CoronaVO verkündet. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses, der Genesung oder vollständigen Impfung („GGG“) gilt nun unabhängig von der Inzidenz. Ausnahmen gibt es – wie bisher – für Kinder bis 5 Jahre und Kadermitglieder; neu ist die Ausnahme für Schüler. Die anderen Regeln – Masken, Abstand, Anmeldung – bleiben bestehen.

Zutritt zum TanzSportZentrum

  1. Der Zutritt zum TanzSportZentrum ist nur gestattet
    • Zum Gruppentraining in Absprache mit dem Trainer, Gruppensprecher oder einem Präsidiumsmitglied.
    • Zum Freien Training nach Anmeldung über das bekannte Online-Portal. Die Anmeldepflicht gilt auch für Eltern.
  2. Wer für eine Infektion mit Covid-19 typische Symptome wie z.B. Geschmacksverlust, Fieber oder trockenen Husten zeigt oder einer Absonderungspflicht unterliegt, darf das TanzSportZentrum nicht betreten.

Dokumentationspflicht

  1. Der Trainer führt eine Anwesenheitsliste für jedes Gruppentraining und kontrolliert soweit erforderlich die Test- bzw. Impfnachweise. Die Liste muss 4 Wochen lang aufbewahrt werden und jederzeit dem Präsidium oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.
  2. Alle, die das TanzSportZentrum nicht ausschließlich zur persönlichen Teilnahme an einem Gruppentraining betreten, müssen sich über das Online-Buchungssystem anmelden. Das gilt insbesondere für Eltern und Trainer (im Fall von Privatstunden).

Testpflicht („GGG“)

Für das Betreten des TanzSportZentrums ist ein Nachweis („GGG“) erforderlich. Das bedeutet:

  1. Alle Personen, die das TanzSportZentrum betreten möchten, müssen gegenüber dem Trainer einen tagesaktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test oder einen Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung vorweisen. Die Trainer weisen ihren Test per Email gegenüber dem Sport- / Jugend- oder Breitensportwart nach.
  2. Wenn ein Clubtrainer die Anwesenheit sowie die Kontrolle der negativen Testergebnisse wie bei einem Gruppenunterricht dokumentiert, ist zu diesen Zeiten auch freies Training von nicht vollständig Geimpften oder Genesenen möglich.
  3. Die Testpflicht gilt auch für Eltern.
  4. Die Impfung oder Genesung kann alternativ als Anhang einer rechtzeitig abgesendeten Email an den Sportwart unter Angabe der Trainingsgruppen nachgewiesen werden.
  5. Kinder unter 6 Jahren, Schüler der Grund-, weiterführenden und Berufsschulen sowie Mitglieder des Landes- oder Bundeskaders (TBW, DTV, TNW, LTVB, HTV) sind von der Testpflicht ausgenommen.
  6. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, es sei denn, er wird von einer nachweislich in der Durchführung dieser Tests geschulten Person beaufsichtigt und bestätigt.
  7. Als vollständig geimpft gilt, wessen Zweitimpfung (oder Impfung im Fall des Impfstoffs von Johnson&Johnson) mindestens 14 Tage her ist.
  8. Als Genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist, vorweisen kann.

Hygienekonzept

  1. Beim Betreten des TanzSportZentrums muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden. Nur während des Trainings im Saal darf die Maske abgenommen werden.
  2. Abseits der Tanzfläche soll nach Möglichkeit ein Abstand zu allen anderen Personen von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Das gilt insbesondere für Foyer, Umkleiden und Toiletten.
  3. Der Trainingssaal muss jederzeit so gut wie möglich, aber mindestens nach jeder Trainingseinheit ordentlich gelüftet werden (Durchzug mit Kipp- und Dachfenstern, auch Glastüren, aber nicht Notausgänge). Bei geöffneten Fenstern und Türen ist auf den Lärmschutz der Anwohner zu achten. Beim Verlassen des TanzSportZentrums sind Fenster und Türen wieder zu schließen.
  4. Die Hände müssen gründlich mit Seife gewaschen oder alternativ mit dem Sprühspender im Eingangsbereich desinfiziert werden.
  5. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden und Duschen ist gestattet.
  6. Kontaktflächen wie z.B. Türgriffe werden mehrmals wöchentlich desinfiziert.
  7. Das Verweilen in Gängen sowie im Eingangsbereich, insbesondere im Bereich vor Saal 4, ist nicht zulässig.
  8. Der Aufenthalt in Umkleiden und Toiletten ist kurz zu halten.

Buchungssystem

  1. Paare melden sich über ein Online-Reservierungssystem für freies Training an. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich und nur mit gültiger Emailadresse möglich. Die Buchungsmöglichkeiten sind in Anzahl und Zeitraum beschränkt. Alle Trainingsteilnehmer*innen (auch z.B. Eltern als Betreuer) müssen angegeben werden. Es gilt das Prinzip "first come, first served". Bei Problemen mit der Buchungsseite an den Sportwart wenden.
  2. Trainer*innen müssen ihre Privatstunden inkl. Personenzahl ebenfalls im Online-Reservierungssystem eintragen. In jedem Fall müssen die Namen aller Trainingsteilnehmer (ggf. separat) erfasst und 4 Wochen lang aufbewahrt werden, damit eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten gewährleistet ist.
  3. Es dürfen nur Zeiten reserviert werden, die man auch wahrnehmen möchte. Andernfalls ist eine schnellstmögliche Stornierung erforderlich. Dies dient sowohl der Fairness gegenüber anderen als auch der geforderten Dokumentation der Anwesenheit, so dass eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten bei Bedarf möglich ist.
  4. Das freie Training ist im Buchungssystem in Dauer und Anzahl begrenzt, um auch anderen Paaren und Tänzer*innen ein Training zu ermöglichen.
  5. Bzgl. der Freischaltung von Schlüsselchips bitte an einen Vizepräsidenten oder den Sportwart wenden.

 

Euer Präsidium