Unsere Sportförderung
Ziel des Sportförderkonzepts ist es, erfolgreiche und motivierte Paare finanziell zu unterstützen. Aus diesem Grund bieten wir unseren Paaren unterschiedliche Förderungen an, die alljährlich am Jahresempfang des Tanzsportzentrum ausgezahlt werden.
Die Sportförderung durch den Verein setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
1. Aufstiege
2. Ergebnisse auf Landesmeisterschaften
3. Ergebnisse auf Deutschen Meisterschaften und Deutschland-Pokalen
Hinzu kommen durch den Verein beantragte Zuschüsse des Vereins "Stuttgarter Sportförderung e.V.", die ebenfalls direkt zur Auszahlung kommen. Die Fahrtkostenzuschüsse der Stadt Stuttgart müssen durch die Paare selbst beantragt werden und kommen unterjährig zur Auszahlung.
1. Aufstiege
Pro Aufstieg und Paar: 80 Euro
Aufstieg in die S-Klasse: 150 Euro
2. Ergebnisse auf Landesmeisterschaften
Hauptgruppe Standard + Latein (nicht Kombi):
1.-6. Platz: 100 Euro
7.-12. Platz: 50 Euro
Rest: 25 Euro
Alle anderen Startgruppen inkl. Süddeutsche Meisterschaft Kombination:
1.-6. Platz: 70 Euro
7.-12. Platz: 40 EUR
Rest: 20 Euro
3. Ergebnisse auf Deutschen Meisterschaften und Deutschland-Pokalen
Hauptgruppe Standard + Latein (nicht Kombi):
1.-6. Platz: 1.000 Euro
7.-12. Platz: 500 Euro
13.-24. Platz: 250 Euro
Rest: 25 Euro
Alle anderen Startgruppen und Kombi-Meisterschaften sowie Deutschland-Pokale A-Klasse:
1.-6. Platz: 250 Euro
7.-12. Platz: 100 EUR
Rest: 50 Euro
Rahmenbedingungen für eine Förderung
- Alle Auszahlungen verstehen sich als Summe für das Paar, nicht für den einzelnen Tänzer oder die Tänzerin.
- Die Sportförderung gilt nur für Paare, die für das TanzSportZentrum Stuttgart-Feuerbach e.V. starten.
- Stichtag ist immer der 31.12. des Vorjahres.
- Bei Paartrennung verfällt die Summe, die bislang mit dem "alten" Partner bzw. der "alten" Partnerin ertanzt wurde.
- Auszahlung der Sportförderung erfolgt bei persönlicher Anwesenheit am Jahresempfang des Folgejahres. Bei Abwesenheit gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung. Sollte ein Paar aus dringenden Gründen verhindert sein, kann das Präsidium eine Ausnahme zulassen.
- Generell entscheidet das Präsidium über Abweichungen von den oben genannten Regeln.
- Der gesamte Auszahlungsbetrag ist gedeckelt auf 10.000 Euro pro Jahr. Sollte rechnerisch mehr zur Auszahlung kommen, wird nach Maßgabe des Präsidiums gekürzt.