Maskenpflicht im TSZ (Update)

  23.10.2020
Ab sofort gilt im TSZ Maskenpflicht (aktualisiert)

Liebe Turnierpaare und Trainer, liebe Mitglieder,

das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab sofort gültig ist. Hintergrund ist die aktuell sehr schnell steigende Zahl an Neuinfektionen im Land.

Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und Ansammlungen auf maximal 10 Personen oder 2 Haushalte begrenzt.

Update 23.10.: Ab sofort gilt auch eine neue CoronaVO Sport, die nun eine eigene maximale Personenzahl festlegt. Demnach sind, wie auch schon bis vergangenenen Sonntag, 20 Personen im Training zulässig.


Folgende Regeln gelten also ab sofort:

1. In jedem Saal dürfen sich maximal 20 Personen (plus Trainer) aufhalten, im Foyer 10 Personen.

Alternativ ist nach wie vor rein stationäres Training mit mehr als 20 Personen erlaubt, wenn alle am Platz bleiben und jederzeit einen Abstand von mindestens 1,5 m zueinander einhalten. Feste Paare dürfen dabei zusammen tanzen.

Weil es aufgrund der neuen Regel im Foyer sehr schnell zu voll werden könnte, haben Gäste ab sofort keinen Zutritt zum TSZ. Eltern dürfen selbstverständlich, wenn es sich nicht anders organisieren lässt, im TSZ auf ihre minderjährigen Kinder warten. Dafür besteht nach wie vor Anmeldepflicht.

2. Weil sich in den vergangenen Wochen gezeigt hat, dass es teilweise schwierig ist, in Foyer und Eingangsbereich den geforderten Abstand von 1,5 m einzuhalten, hat das Präsidium sich dafür ausgesprochen, im TanzSportZentrum eine generelle Maskenpflicht einzuführen. Die Maskenpflicht gilt auch schon außerhalb im Zugang vom Parkplatz und vor der Eingangstür sowie im kompletten TSZ, also in Foyer, Eingangsbereich, Umkleiden, Gängen und Toiletten.

Wer im Saal trainiert, muss dabei nach wie vor keine Maske tragen, das gilt auch für Trainer.


Bitte helft mit, den aktuell steilen Anstieg der Infektionszahlen in Stuttgart und den Nachbarlandkreisen aufzuhalten!