Testpflicht entfällt ab Montag

  26.06.2021
Bei Inzidenzen bis maximal 35 entfällt nun die Testpflicht - es bleibt bei Anmelde-, Abstands- und Maskenpflicht

Gestern hat die Landesregierung neue Fassungen der CoronaVO und CoronaVO Sport verkündet. Ab Montag gibt es vier Inzidenzstufen. In den niedrigen Inzidenzstufen entfällt damit die bisher gültige Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses, der Genesung oder vollständigen Impfung („GGG“). Die anderen Regeln – Masken, Abstand, Anmeldung – bleiben bestehen.

Diese Regeln gelten je nach Inzidenzstufe:

  Stufe 1
max. 10
Stufe 2
über 10 bis max. 35
Stufe 3
über 35 bis max. 50
Stufe 4
über 50
Maskenpflicht ja, außerhalb der Tanzfläche muss eine medizinische Maske getragen werden
Abstandsgebot ja, außerhalb der Tanzfläche müssen 1,5 m Abstand zu anderen Personen eingehalten werden
Anmeldepflicht ja, über Onlineportal oder Trainer – gilt auch für Eltern
wenn Personenzahl im TSZ... kein Limit kein Limit nur Kader max. 15 aus 4 Haushalten max. 14 nur Kader max. 5 aus 2 Haushalten
...dann Testpflicht nein ja „GGG“ nein ja „GGG“ nein

Zutritt zum TanzSportZentrum

  1. Der Zutritt zum TanzSportZentrum ist nur gestattet
    • Zum Gruppentraining in Absprache mit dem Trainer, Gruppensprecher oder einem Präsidiumsmitglied. Wer die jeweilige Gruppe in der Umfrage zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb angegeben hat, muss sich nicht erneut dafür anmelden.
    • Zum Freien Training nach Anmeldung über das bekannte Online-Portal. Die Anmeldepflicht gilt auch für Eltern.
  2. Wer für eine Infektion mit Covid-19 typische Symptome wie z.B. Geschmacksverlust, Fieber oder trockenen Husten zeigt oder einer Absonderungspflicht unterliegt, darf das TanzSportZentrum nicht betreten.
  3. Das TanzSportZentrum darf erst zu Beginn des Trainings betreten werden und muss zügig nach Ende des Trainings verlassen werden.

Dokumentationspflicht

  1. Der Trainer führt eine Anwesenheitsliste für jedes Gruppentraining und kontrolliert soweit erforderlich die Test- bzw. Impfnachweise. Die Liste muss 4 Wochen lang
    aufbewahrt werden und jederzeit dem Präsidium oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.
  2. Alle, die das TanzSportZentrum nicht ausschließlich zur persönlichen Teilnahme an einem Gruppentraining betreten, müssen sich über das Online-Buchungssystem anmelden. Das gilt insbesondere für Eltern und Trainer (im Fall von Privatstunden).

Hygienekonzept

  1. Beim Betreten des TanzSportZentrums muss eine medizinische Maske getragen werden. Nur während des Trainings im Saal darf die Maske abgenommen werden.
  2. Abseits der Tanzfläche muss ein Mindestabstand zu allen anderen Personen von 1,5 m eingehalten werden. Das gilt insbesondere für Foyer, Umkleiden und Toiletten.
  3. Der Trainingssaal muss jederzeit so gut wie möglich, aber mindestens nach jeder Trainingseinheit ordentlich gelüftet werden (Durchzug mit Kipp- und Dachfenstern, auch Glastüren, aber nicht Notausgänge). Bei geöffneten Fenstern und Türen ist auf den Lärmschutz der Anwohner zu achten. Beim Verlassen des TanzSportZentrums sind Fenster und Türen wieder zu schließen.
  4. Die Hände müssen gründlich mit Seife gewaschen oder alternativ mit dem Sprühspender im Eingangsbereich desinfiziert werden.
  5. Die Nutzung der Duschen ist nicht gestattet.
  6. Kontaktflächen wie z.B. Türgriffe werden mehrmals wöchentlich desinfiziert.
  7. Das Verweilen in Gängen sowie im Eingangsbereich, insbesondere im Bereich vor Saal 4, ist nicht zulässig.
  8. Der Aufenthalt in Umkleiden und Toiletten ist kurz zu halten.

Aufteilung des Trainingsbetriebs

Je nach Inzidenzstufe sind verschiedene Arten von Training exklusiv oder gleichzeitig möglich. Daher wird das Tanzsportzentrum bei Bedarf in entsprechende Zeitscheiben eingeteilt, die bestimmte Beschränkungen mit sich bringen. In den Inzidenzstufen 3 und 4 gibt es im Buchungssystem für jede Kategorie des freien Trainings eine passende Buchungsspalte. Zwischen den verschiedenen Buchungsgruppen sind 15 Minuten Pause eingeplant, damit die verschiedenen Kategorien sich nicht in die Quere kommen.

Stufen 1 und 2 (7-Tages-Inzidenz bei max. 35 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner):

  1. Es gibt keine Einschränkung der Personenzahl. Eine Testpflicht besteht nicht.
  2. Gruppentraining und freies Training sind parallel und ungeachtet des Kader- oder Impfstatus möglich.
  3. Für das freie Training können einzelne Säle sowie für Eltern das Foyer gebucht werden.

Stufe 3 (7-Tages-Inzidenz über 35 und bei max. 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner):

  1. Gruppentraining ist ohne Beschränkung der Personenzahl möglich, es gilt dabei für alle Teilnehmer eine Testpflicht.
  2. Das übrige Training wird in 3 Kategorien eingeteilt: freies Training, Kadertraining, Geimpfte. Durch die Trennung besteht in keiner der Kategorien eine Testpflicht.
  3. Beim freien Training ist die Personenzahl auf 15 Personen aus bis zu 4 Haushalten beschränkt. Kinder dieser Haushalte sowie 5 weitere Kinder bis 13 Jahre werden nicht mitgezählt. (Liebes-) Paare zählen als ein Haushalt. Wer in dieser Kategorie bucht, darf das TanzSportZentrum nicht vor Beginn des gebuchten Zeitraums betreten und muss es spätestens zum Ende des Zeitraums verlassen haben. Bei der Buchung ist insbesondere auf die Einhaltung der Zahl der Haushalte zu achten.
  4. Beim Kadertraining gibt es keine Einschränkung der Personenzahl.
  5. Ausschließlich vollständig Geimpfte sowie Genesene können ohne Beschränkung der Personenzahl und parallel zum Gruppentraining frei trainieren, weil die andernfalls erforderlichen Tests vor Ort nicht kontrolliert werden können. Ausnahme: Wenn ein Clubtrainer die Anwesenheit sowie die Kontrolle der negativen Testergebnisse wie bei einem Gruppenunterricht dokumentiert, ist zu diesen Zeiten auch freies Training von nicht vollständig Geimpften oder Genesenen möglich.

Stufe 4 (7-Tages-Inzidenz über 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner):

  1. Gruppentraining kann aufgrund der Beschränkungen der Personenzahl nicht stattfinden.
  2. Das übrige Training wird in 2 Kategorien eingeteilt: freies Training, Kadertraining. Durch die Trennung besteht in keiner der Kategorien eine Testpflicht.
  3. Beim freien Training ist die Personenzahl auf 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten beschränkt. Kinder dieser Haushalte bis 13 Jahre werden nicht mitgezählt. (Liebes-) Paare zählen als ein Haushalt. Wer in dieser Kategorie bucht, darf das TanzSportZentrum nicht vor Beginn des gebuchten Zeitraums betreten und muss es spätestens zum Ende des Zeitraums verlassen haben. Bei der Buchung ist insbesondere auf die Einhaltung der Zahl der Haushalte zu achten.
  4. Beim Kadertraining gibt es keine Einschränkung der Personenzahl.

Testpflicht

Sofern zur Teilnahme an einem Training Testpflicht besteht, bedeutet das:

  1. Alle Personen, die das TanzSportZentrum betreten möchten, müssen gegenüber dem Trainer einen tagesaktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test oder einen Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung vorweisen. Die Trainer weisen ihren Test per Email gegenüber dem Sport- / Jugend- oder Breitensportwart nach.
  2. Die Testpflicht gilt auch für Eltern.
  3. Die Impfung oder Genesung kann alternativ als Anhang einer rechtzeitig abgesendeten Email an den Sportwart unter Angabe der Trainingsgruppen nachgewisen werden.
  4. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
  5. Schüler*innen dürfen einen von der Schule bescheinigten Test verwenden, der nicht älter als 60 Stunden ist.
  6. Trainer*innen, die täglich Unterricht geben, brauchen nur zweimal die Woche einen Schnelltest machen lassen. Dieser darf dann bis zu 60 Stunden alt sein.
  7. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, es sei denn, er wird von einer nachweislich in der Durchführung dieser Tests geschulten Person beaufsichtigt und bestätigt.
  8. Als vollständig geimpft gilt, wessen Zweitimpfung (oder Impfung im Fall des Impfstoffs von Johnson&Johnson) mindestens 14 Tage her ist.
  9. Als Genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist, vorweisen kann.

Buchungssystem

  1. Paare melden sich über ein Online-Reservierungssystem für freies Training an. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich und nur mit gültiger Emailadresse möglich. Die Buchungsmöglichkeiten sind in Anzahl und Zeitraum beschränkt. Alle Trainingsteilnehmer*innen (auch z.B. Eltern als Betreuer) müssen angegeben werden. Es gilt das Prinzip "first come, first served". Bei Problemen mit der Buchungsseite an den Sportwart wenden.
  2. Trainer*innen müssen ihre Privatstunden inkl. Personenzahl ebenfalls im Online-Reservierungssystem eintragen. In jedem Fall müssen die Namen aller Trainingsteilnehmer (ggf. separat) erfasst und 4 Wochen lang aufbewahrt werden, damit eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten gewährleistet ist.
  3. Es dürfen nur Zeiten reserviert werden, die man auch wahrnehmen möchte. Andernfalls ist eine schnellstmögliche Stornierung erforderlich. Dies dient sowohl der Fairness gegenüber anderen als auch der geforderten Dokumentation der Anwesenheit, so dass eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten bei Bedarf möglich ist.
  4. Das freie Training ist im Buchungssystem in Dauer und Anzahl begrenzt, um auch anderen Paaren und Tänzer*innen ein Training zu ermöglichen.
  5. Bzgl. der Freischaltung von Schlüsselchips bitte an einen Vizepräsidenten oder den Sportwart wenden.

Das Präsidium