Erleichterungen ab 1. Juli

  29.06.2020
Die Landesregierung hat eine neue, ab 1. Juli gültige Verordnung für den Sport veröffentlicht

Diese Information ist veraltet, sie wird durch diese Regelung abgelöst.

 

Liebe Trainer, Turnierpaare und Mitglieder,

am Donnerstag hat die Landesregierung eine neue CoronaVO Sport [1] veröffentlicht, die ab dem 1. Juli unter anderem die bisherige CoronaVO Sportstätten ablöst. Daraus ergeben sich einige Änderungen – die Punkte sind im überarbeiteten Konzept hervorgehoben.

Wichtig: bitte genau lesen!

Das Betreten des TanzSportZentrums ist nur nach bestätigter Anmeldung oder in Absprache mit dem jeweiligen Trainer möglich. Darüber hinaus gelten Hygiene- und Abstandsregeln.

Das gute Gelingen des Trainingsbetriebs hängt von der eigenverantwortlichen Mitarbeit jedes Einzelnen ab.

Folgende Regeln müssen während des Aufenthalts im TanzSportZentrum jederzeit eingehalten werden (Stand 1. Juli):

1. Hygienekonzept

a. (Aktualisiert) Die Duschen bleiben weiterhin geschlossen, da wir eine ausreichende Reinigung derzeit nicht gewährleisten können.

b. In den Toiletten stehen Seife und Einweg-Papiertücher bereit. Diese sind entsprechend den ausgehängten Empfehlungen des RKI zu nutzen.

c. (Aktualisiert) Die Toiletten und Kontaktflächen (Musikanlagen, Türgriffe, Lichtschalter, Ballettstangen) werden mehrmals wöchentlich gereinigt.

d. (Aktualisiert) Es ist nicht gestattet, sich barfuß im Tanzsportzentrum zu bewegen, da wir eine ausreichende Reinigung der Böden derzeit nicht gewährleisten können. Gymnastikmatten müssen bis auf weiteres selbst mitgebracht werden.

e. Der Trainingssaal muss jederzeit so gut wie möglich, aber mindestens nach jeder Trainingseinheit ordentlich gelüftet werden (Durchzug mit Kipp- und Dachfenstern, auch Glastüren, aber nicht Notausgänge). Bei geöffneten Fenstern und Türen ist auf den Lärmschutz der Anwohner zu achten. Beim Verlassen des TSZ sind Fenster und Türen wieder zu schließen.

f. Im TanzSportZentrum besteht keine Maskenpflicht. Beim Betreten und Verlassen des TanzSportZentrums ist das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen.

g. Bei Anzeichen einer Atemwegsinfektion, erhöhter Temperatur, anderen CoVid-19-typischen Symptomen oder Kontakt mit einem bestätigt SARS-CoV2-Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage ist das Betreten des TanzSportZentrums untersagt.

2. Abstände, Säle, Foyer

a. (Aktualisiert) Das TanzSportZentrum darf nur nach bestätigter Anmeldung bzw. entsprechend der Gruppeneinteilung durch den Trainer betreten werden, das gilt auch für Eltern! Das Prozedere für eine Anmeldung ist weiter unten (4 a) beschrieben.

b. (Aktualisiert) Ein Mindestabstand zwischen allen anwesenden Personen von 1,50 m ist jederzeit einzuhalten. Körperkontakt außerhalb des Trainings ist zu vermeiden – kein Händeschütteln und keine Umarmungen! Ausgenommen davon sind nur Angehörige des eigenen Haushalts, in gerader Linie Verwandte, Geschwister, Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften und feste Partner.

d. (Aktualisiert) Bis zu 20 Personen dürfen gleichzeitig in einem Saal trainieren. Feste Tanzpartner dürfen ohne Abstand miteinander tanzen. Auch in anderen trainingstypischen Situationen ist das Unterschreiten des Mindestabstands ausnahmsweise möglich. Bei Training mit längerem, direktem Körperkontakt ist ein Partnertausch nicht zulässig.

e. (Neu) Im Foyer dürfen sich bis zu 20 Personen aufhalten. Eltern müssen sich vor Betreten des Tanzsportzentrums über das Online-Reservierungssystem anmelden! Ein Aufenthalt in den Gängen (insbesondere vor Saal 4) ist nicht gestattet. Die Tische und Stühle im Foyer müssen an ihrem jeweiligen Platz verbleiben, damit sichergestellt ist, dass die geforderten Abstände eingehalten werden können. Der Aufenthalt in den Umkleiden ist kurz zu halten.

3. Gruppentraining

a. Der Trainer öffnet den Teilnehmern seiner Unterrichtseinheit kurz vor Beginn die Tür. Die meisten Schlüsselchips bleiben daher zunächst weiterhin gesperrt. Auch vor der Tür sind die gültigen Abstandsregeln der Corona-Verordnung einzuhalten.

b. Die Trainingszeiten und der Aufbau des Trainings werden sich aufgrund der Abstandsregeln vom Gewohnten unterscheiden. Eine Teilnahme am Training ist nur in Absprache mit dem Trainer oder entsprechend der kommunizierten, festen Gruppeneinteilung möglich. Entsprechend muss jeder, der einmal nicht am Training teilnehmen kann, rechtzeitig beim Trainer absagen, um ggf. anderen die Teilnahme zu ermöglichen. Andernfalls behalten sich die Trainer das Recht vor, einen festen Gruppenplatz bei Bedarf anderweitig zu vergeben.

c. Müssen aufgrund der begrenzten zulässigen Personenzahl pro Unterrichtseinheit Gruppen geteilt werden, ist eine dauerhaft stabile Einteilung anzustreben.

d. Um ggf. Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, ist es entscheidend, dass alle Anwesenheiten erfasst werden. Dazu führt der Trainer eine Anwesenheitsliste für jede Unterrichtseinheit. Diese muss 4 Wochen lang aufbewahrt werden und jederzeit dem Präsidium oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

4. Freies Training und Privatstunden

a. (Aktualisiert) Paare melden sich über ein Online-Reservierungssystem für freies Training an. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich und nur mit gültiger Emailadresse möglich. Die Buchungsmöglichkeiten sind in Anzahl und Zeitraum beschränkt. Alle Trainingsteilnehmer (auch z.B. Eltern als Betreuer) müssen angegeben werden. Es gilt das Prinzip "first come, first served". Bei Problemen mit der Buchungsseite an den Sportwart wenden.

b. Trainer müssen ihre Privatstunden inkl. Personenzahl ebenfalls im Online-Reservierungssystem eintragen. Sollten die Buchungsbeschränkungen das nicht vollumfänglich zulassen, kann der Sportwart ersatzweise die Saalreservierung durchführen. In jedem Fall müssen die Namen aller Trainingsteilnehmer (ggf. separat) erfasst und 4 Wochen lang aufbewahrt werden, damit eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten gewährleistet ist.

c. Es dürfen nur Zeiten reserviert werden, die man auch wahrnehmen möchte. Andernfalls ist eine schnellstmögliche Stornierung erforderlich. Dies dient sowohl der Fairness gegenüber anderen als auch der geforderten Dokumentation der Anwesenheit, so dass eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten bei Bedarf möglich ist.

d. Bzgl. der Freischaltung von Schlüsselchips bitte an einen Vizepräsidenten oder den Sportwart wenden.


Euer Präsidium

[1] https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli